Allgemeine Abonnement-Bedingungen

  1. Abo-Karten und Abo-Gutscheinabschnitte sind übertragbar.
  2. Abo-Gutscheinabschnitte müssen gegen eine Eintrittskarte getauscht werden. Erst mit der Eintrittskarte kann ein Platz für das jeweilige Konzert sichergestellt werden.
  3. Abonnements verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 20.12. des laufenden Jahres per Brief oder E-Mail gekündigt werden. Abo-Karten, die als „Geschenk-Abo“ gekauft werden, bedürfen dagegen keiner Kündigung.
  4. Abo-Gutscheine gelten nur im aufgedruckten Kalenderjahr. Nicht genutzte Gutscheine verfallen danach ersatzlos.
  5. Werden Plätze in verschieden Preisstufen angeboten, wird der Geltungsbereich der Gutscheinabschnitte für die einzelne Preisstufe im Jahresprogrammheft angegeben.
  6. Schüler und Studenten erhalten auf Nachweis eine Ermäßigung von 50% bei allen Abonnements.
  7. Die Konzertgesellschaft behält sich vor, im Jahresprogramm angekündigte Konzerte terminlich zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, wenn dies durch äußere Gründe unvermeidbar sein sollte. Ein Ersatzanspruch besteht in diesem Fall nur, wenn der Abonnent zum Zeitpunkt der Verschiebung oder Absage bereits einen Abo-Gutschein gegen eine Eintrittskarte für dieses Konzert getauscht haben sollte.