Unsere Abonnements

Die Konzertgesellschaft Schwerte bietet Ihnen zwei Wahl-Abonnements an, bei denen Sie jeweils „Abo-Gutscheine“ erhalten, die Sie für Konzerte Ihrer Wahl gegen Eintrittskarten eintauschen können – an der Tageskasse oder in unseren Vorverkaufsstellen, grundsätzlich ohne weitere Zuzahlung. Die Abo-Gutscheine gelten jeweils für das aufgedruckte Kalenderjahr und verlieren am Jahresende ihre Gültigkeit.

Wichtig: Die Gutscheine sind übertragbar! Sie können sie also auch für Familie, Freunde und Bekannte nutzen!

Das Große Wahlabonnement

Das „Große Wahlabonnement“ beinhaltet 8 übertragbare Konzertgutscheine. Sie gelten grundsätzlich für alle im Jahresprogramm aufgeführten Konzerte ohne Zuzahlung! Nur beim Weihnachtskonzert in der St. Viktor-Kirche kann (je nach gewählter Platzkategorie) eine Zuzahlung erforderlich werden. Abonnenten des Großen Wahl-Abo haben darüber hinaus beim Weihnachtskonzert die Möglichkeit, sich vorab telefonisch Plätze der besten Platzkategorie zu sichern.

Das Kleine Wahlabonnement

Das „Kleine Wahlabonnement“ bietet 6 übertragbare Konzertgutscheine. Sie gelten grundsätzlich für alle im Jahresprogramm aufgeführten Konzerte ohne Zuzahlung! Nur beim Weihnachtskonzert in der St. Viktor-Kirche kann (je nach gewählter Platzkategorie) eine Zuzahlung erforderlich werden.

Das Geschenk Abonnement

Seit Beginn der Konzertsaison 2019 können Sie unsere zwei Wahlabonnement-Gutscheinkarten auch ohne über das Jahr hinausgehende Abonnement-Verpflichtung erhalten, also ohne dass zum Jahresende eine Kündigung erforderlich wird: Diese Geschenk-Abos laufen zum Jahresende automatisch aus und eignen sich deshalb besonders gut zum Verschenken. Ebenfalls bieten wir auch als kleines Konzertgeschenk zwei Konzertgutscheine als „Schnupper-Geschenkgutscheine im Geschenkumschlag“ an.

Allgemeine Abo-Bedingungen

Es gelten die folgenden Regelungen für das Große und das Kleine Wahlabonnement: 

Abo-Karten enthalten 8 bzw. 6 Konzertgutscheine, die im Vorverkauf oder an der Tageskasse gegen Eintrittkarten umgetauscht werden können. 

Nicht der Gutschein, sondern erst die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des Konzertes. 

Abo-Karten sind übertragbar, können also auch von Freunden und Bekannten genutzt werden. 

Ergänzende Bedingungen lesen Sie hier: